Rechtsprechung
   BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29132
BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 (https://dejure.org/2022,29132)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 (https://dejure.org/2022,29132)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 2022 - 201 StRR 58/22 (https://dejure.org/2022,29132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,29132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 68a Abs. 8; StGB § ... 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7; StGB § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10; StGB § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12; StGB § 68b Abs. 1 Satz 2; StGB § 68b Abs. 3; StGB § 145a; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; StPO § 136a; StPO § 163a Abs. 4; StPO § 200 Abs. 1 Satz 1; StPO § 243 Abs. 5 Satz 1; StPO § 264 Abs. 1; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; StPO § 463a Abs. 4; StPO § 477 Abs. 1; FPersG § 4 Abs. 3 Nr. 1; FPersG § 4 Abs. 4; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6 Abs. 1; IPBR Art. 14 Abs. 3g; RiStBV Nr. 156 Abs. 2
    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge auch als Verfahrensrüge - Verwertbarkeit von Nachweisen aus einer Suchtmittelkontrolle in einem Strafverfahren nach § 145a StGB - Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht ...

  • rewis.io

    Verwertbarkeit positiver Nachweise aus einer unter Strafandrohung erzwungenen Suchtmittelkontrolle in einem Strafverfahren nach § 145a StGB wegen Verstoßes gegen ein Suchtmittelkonsumverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision; Staatsanwaltschaft; Freispruch; Sachrüge; Verfahrensrüge; Führungsaufsicht; Weisung; Abstinenzweisung; Screening-Weisung; Suchtmittelkontrollweisung; Bestimmtheitsgrundsatz; Anklage; Anklageschrift; Aufklärungsrüge; Auskunftspflicht; Mitwirkungspflicht; ...

  • rechtsportal.de

    Revision; Staatsanwaltschaft; Freispruch; Sachrüge; Verfahrensrüge; Führungsaufsicht; Weisung; Abstinenzweisung; Screening-Weisung; Suchtmittelkontrollweisung; Bestimmtheitsgrundsatz; Anklage; Anklageschrift; Aufklärungsrüge; Auskunftspflicht; Mitwirkungspflicht; ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Ein Weisungsverstoß unterfällt nämlich nur dann dem objektiven Tatbestand des § 145a Satz 1 StGB, wenn die fragliche Weisung rechtsfehlerfrei ist (BGH, Beschluss vom 19.06.2018 - 4 StR 25/18 = NStZ-RR 2018, 309 m.w.N.).

    Deshalb wird der neue Tatrichter bei der Prüfung der Frage, ob die erteilte Abstinenzweisung rechtmäßig war, auch die Verhältnismäßigkeit der Weisung zu prüfen haben (BGH, Beschluss vom 19.06.2018 - 4 StR 25/18 = NStZ-RR 2018, 309 m.w.N.).

    Dazu bedarf es eines am Einzelfall orientierten Wahrscheinlichkeitsurteils, das neben dem sonstigen Verhalten des Angeklagten auch die konkrete spezialpräventive Zielsetzung der verletzten Weisung in den Blick nimmt (BGH, Beschluss vom 19.06.2018 a.a.O.; LK/Roggenbruck StGB 12. Aufl. § 145a Rn. 18 ff.).

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Demnach kann vorliegend kein Zweifel daran bestehen, dass dem Angeklagten zur Last gelegt wird, entgegen der ihm erteilten Weisung zur persönlichen monatlichen Vorsprache im Monat April 2021 nicht bei dem Bewährungshelfer vorgesprochen zu haben (vgl. zu einem ähnlichen Fall: BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 = BGHSt 58, 72 = NJW 2013, 710 = StV 2014, 141).

    Grundsätzlich müssen eine Frequenz der Meldungen beim Bewährungshelfer vorgegeben werden und die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 15.03.2012 - 1 Ws 138/12 = StV 2012, 737 = OLGSt StGB § 68b Nr. 13 = BeckRS 2012, 17450), auch wenn dem Bewährungshelfer eine inhaltliche Ausfüllung von Weisungen innerhalb der durch die gerichtliche Anordnung verbleibenden Spielräume (etwa die Festlegung des konkreten Vorsprachetermins im eröffneten Zeitraum) überlassen werden darf (BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 a.a.O.).

    Zwar ist sie in zeitlicher Hinsicht ausreichend bestimmt, indem sie dem Verurteilten gebietet, sich einmal monatlich beim Bewährungshelfer zu melden (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 18.12.2012 - 1 StR 415/12 a.a.O.).

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist zum einen im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie zum anderen im Rechtsstaatsprinzip verankert und wird von dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. aus Art. 6 Abs. 1 EMRK umfasst (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfGE 38, 105 [113 f.]; BVerfGE 55, 144 [150 f.]; BVerfGE 56, 37 [41 ff.]; BVerfGE 80, 109 [119 ff.]; BVerfGE 95, 220 [241]; BVerfGE 109, 279 [324]; BVerfGE 110, 1 [31]; BVerfGE 133, 168 [201]).

    Solche anderweitigen Mitwirkungspflichten können namentlich zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 55, 144; 81, 70, [96 f.]).

    Gegen die Verpflichtung, den Behörden Bücher und Geschäftspapiere zur Einsicht vorzulegen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern durch das Gesetz die Freiheit der Selbstbelastung bzw. der Belastung naher Angehöriger ausgeschlossen ist (BVerfG NJW 1981, 1087).

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Hiervon geht ersichtlich auch das BVerfG aus, das im Rahmen der Überprüfung der Verhältnismäßigkeit einer Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB ausdrücklich darauf abgestellt hat, dass ein Verstoß gegen die genannte Weisung gemäß § 145a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12 = NJW 2016, 2170, 2171 = StraFo 2016, 293 = StV 2016, 661).

    Gerade im Hinblick auf die Strafbewehrung kann von dem Betroffenen die Befolgung der Weisung nur dann verlangt werden, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (BVerfG [3. Kammer des 2. Senats], Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12 a.a.O.).

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Wer die Freiheit des Straßenverkehrs in Anspruch nimmt, dem können auch Mitwirkungspflichten auferlegt werden, die der Gewährleistung dieser Freiheit und Sicherheit für alle zu dienen bestimmt und geeignet sind (BVerfG NJW 1982, 568).

    Allein durch solche in erster Linie polizeilich begründeten Mitwirkungspflichten werden etwaige Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren noch nicht berührt (BVerfG NJW 1982, 568; kritisch hierzu, aber im Ergebnis ohne durchgreifende Einwendungen im präventiven Bereich: Bärlein/Pananinis/Rehmsmeier NJW 2002, 1825, 1828).

  • BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Durch rechtlich vorgeschriebene Aussagepflichten kann die Auskunftsperson in die Konfliktsituation geraten, sich entweder selbst einer strafbaren Handlung zu bezichtigen oder durch eine Falschaussage gegebenenfalls ein neues Delikt zu begehen oder aber wegen ihres Schweigens Zwangsmitteln ausgesetzt zu werden (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss vom 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18 bei juris = StV-S. 2022, 45 = NJOZ 2022, 373 = BeckRS 2022, 1707).

    aa) Nach der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich aus der Verfassung kein ausnahmsloses Gebot, dass niemand zu Auskünften oder zu sonstigen Handlungen gezwungen werden darf, durch die er eine von ihm begangene strafbare Handlung offenbart (BVerfG, Beschluss vom 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18 a.a.O.).

  • BayObLG, 24.04.2020 - 201 StRR 30/20

    Einreise eines Asylbewerbers mit erschlichenem Schengen-Visum der Kategorie C

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Die insoweit garantierte Aussagefreiheit, die den Kernbereich der grundrechtlich geschützten Selbstbelastungsfreiheit ausmacht (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 24.04.2020 - 201 StRR 30/20 = NStZ 2020, 684, 686 m.w.N.), ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil die geständige Einlassung des Täters nach wie vor ein herausragendes, andere Beweiserhebungen unter Umständen entbehrlich machendes Überführungsmittel ist (Verrel NStZ 1997, 415, 418).

    Ebenso wenig steht es der Verwertung eines von einem Angeklagten bei einer Anhörung durch die Ausländerbehörde übergebenen Passes als Beweismittel entgegen, dass er sich dadurch selbst belastet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.04.2020 - 201 StRR 30/20 = NStZ 2020, 684, 686 = BeckRS 2020, 12798 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22

    Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Vielmehr findet sich eine Einschränkung der Verwertbarkeit ähnlich § 463a Abs. 4 StPO bei Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB gerade nicht, weshalb der Gesetzgeber eine ähnliche Problematik bei der hier inmitten stehenden Weisung mit einer wesentlich geringeren Eingriffstiefe als bei der elektronischen Fußfessel offensichtlich nicht gesehen hat, sodass im Rahmen einer Suchtmittelkontrollweisung erlangte Erkenntnisse auch im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung Verwendung finden dürfen (so zutreffend LK/Baur StGB 13. Aufl. § 68b Rn. 141; im Ergebnis ebenso wohl OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 bei juris).

    Jedenfalls in Fällen, in denen ein langjähriger, mehrfach erfolglos therapierter Suchtabhängiger aufgrund seiner Suchtkrankheit nicht zu nachhaltiger Abstinenz in der Lage ist und von ihm keine die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigenden Straftaten drohen, ist eine strafbewehrte Abstinenzweisung gem. § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB als unzumutbare Anforderung an die Lebensführung nach § 68b Abs. 3 StGB und damit zugleich als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit anzusehen (BVerfG a.a.O.; OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2022 - 1 Ws 18/22 bei juris = BeckRS 2022, 4652; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21 bei juris = BeckRS 2021, 11087; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19 bei juris = BeckRS 2019, 33286).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Auch der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK gebietet die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes nicht (grundlegend BVerfGE 56, 37; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist zum einen im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie zum anderen im Rechtsstaatsprinzip verankert und wird von dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. aus Art. 6 Abs. 1 EMRK umfasst (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfGE 38, 105 [113 f.]; BVerfGE 55, 144 [150 f.]; BVerfGE 56, 37 [41 ff.]; BVerfGE 80, 109 [119 ff.]; BVerfGE 95, 220 [241]; BVerfGE 109, 279 [324]; BVerfGE 110, 1 [31]; BVerfGE 133, 168 [201]).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22
    Auch der Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahrens gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK gebietet die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes nicht (grundlegend BVerfGE 56, 37; vgl. auch BVerfGE 133, 168; BGHSt 45, 363; BGH NStZ 2009, 705).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist zum einen im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie zum anderen im Rechtsstaatsprinzip verankert und wird von dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bzw. aus Art. 6 Abs. 1 EMRK umfasst (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerfGE 38, 105 [113 f.]; BVerfGE 55, 144 [150 f.]; BVerfGE 56, 37 [41 ff.]; BVerfGE 80, 109 [119 ff.]; BVerfGE 95, 220 [241]; BVerfGE 109, 279 [324]; BVerfGE 110, 1 [31]; BVerfGE 133, 168 [201]).

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96

    Aufzeichnungspflicht

  • OLG München, 19.07.2012 - 1 Ws 509/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung; Kostentragungspflicht für

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 412/11

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten oder "uneigentlichen

  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Entfernung eines Notars aus dem Amt; Bindungswirkung eines strafgerichtlichen

  • BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11

    Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf);

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 242/16

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (erforderliche Darstellung der Tat als

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 OLG 6 Ss 130/19

    Weisungsverstoß, Führungsaufsicht, Urteilsgründe, Anforderungen

  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift:

  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

  • OLG München, 26.03.2009 - 5St RR 52/09

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit und Strafbewehrung einer Therapieweisung

  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 7.82

    Auskunftsverweigerungsrecht - Fahrpersonal - Herausgabe von Unterlagen

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2021 - 1 Ws 103/21

    Mögliche Weisungen an langjährig Suchtkranke

  • EGMR - 4/18 (anhängig)

    YÜKSEK c. TURQUIE

  • OLG Bamberg, 22.07.2021 - 1 Ws 413/21

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Koblenz, 04.12.2019 - 2 Ws 760/19
  • KG, 01.02.2008 - 1 Ss 19/08

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzungen der

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 128/17

    Zulässigkeit legendierter Ermittlungsmaßnahmen (Verwertbarkeit der Ergebnisse

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 600/14

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Tatmehrheit bei mehreren

  • BayObLG, 31.03.2020 - 202 StRR 29/20

    Berufungsverwerfung wegen nur per E-Mail übermittelter ärztlicher Bescheinigung

  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 464/19

    Eigennützigkeit als Voraussetzung des (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens mit

  • BayObLG, 23.10.2020 - 203 StRR 414/20

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

  • BayObLG, 27.10.2021 - 202 StRR 124/21

    Notwendigkeit zeitlicher Konkretisierung von Drogenscreening-Weisungen

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2024 - 1 Ws 283/23
    Solche anderweitigen Mitwirkungspflichten können namentlich zum Schutz von Gemeinwohlbelangen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 55, 144; 81, 70, 96 f.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30. September 2022 - 201 StRR 58/22 -, juris Rn. 27).
  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 649/22

    Anforderungen an Abstinenz- und Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Für die Rechtmäßigkeit einer Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB ist es neben Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums erforderlich, aber auch ausreichend, die die Kontrolle durchführende Stelle in allgemeiner Form zu umschreiben (Anschluss an und Fortführung von BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Ansicht vertreten, dass neben der Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums und damit ihrer Frequenz auch die durchführende Stelle in der Weisung angegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 bei juris; KG, Beschluss vom 21.01.2014 - 2 Ws 605/13 bei juris = StV 2015, 508, OLG Koblenz Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ws 161/11 bei juris = NStZ-RR 2012, 61, OLG Rostock Beschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 bei juris = NStZ-RR 2011, 220; Schönke/Schröder/Kinzig StGB 30. Aufl. § 68b Rn. 14a; so nunmehr auch BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).

  • OLG Bamberg, 05.12.2022 - 1 Ws 525/22

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Abstinenz- und Kontrollweisung iRd

    Für die Rechtmäßigkeit einer Kontrollweisung im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB ist es neben Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums erforderlich, aber auch ausreichend, die die Kontrolle durchführende Stelle in allgemeiner Form zu umschreiben (Anschluss an und Fortführung von BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird seit jeher die Ansicht vertreten, dass neben der Art der Kontrollen und ihrer zulässigen Mindest- und Höchstzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums und damit ihrer Frequenz auch die durchführende Stelle in der Weisung angegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2019 - III-1 Ws 495/19 bei juris; KG, Beschluss vom 21.01.2014 - 2 Ws 605/13 bei juris = StV 2015, 508, OLG Koblenz Beschluss vom 23.03.2011 - 1 Ws 161/11 bei juris = NStZ-RR 2012, 61, OLG Rostock Beschluss vom 22.02.2011 - I Ws 39/11 bei juris = NStZ-RR 2011, 220; Schönke/Schröder/Kinzig StGB 30. Aufl. § 68b Rn. 14a; so nunmehr auch BayObLG, Urt. v. 30.09.2022 - 201 StRR 58/22 bei juris = BeckRS 2022, 28619).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht